Laut neuestem BGH Urteil sind tausende Online-Coaching Verträge nichtig.
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und holen bei Erfolgsaussicht Ihr Geld zurück.

Ulf Biebelheimer - Rechtsanwalt für Prozessführung und Vertragsrecht
Seit über 38 Jahren berät und vertritt Ulf Biebelheimer Mandanten im Vertragsrecht. Er kombiniert Fachwissen mit langjähriger Prozesserfahrung. Gemeinsam mit seinem Team prüft er Ihre Ansprüche und setzt sie konsequent durch, notfalls auch vor Gericht.


Beantworten Sie im ersten Schritt 6 einfache Fragen. Damit können wir eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten prüfen.

Erfahren Sie, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung von Coaching-Gebühren besteht und welche Kosten mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs durch einen Rechtsanwalt verbunden sind.

Auch im dritten Schritt bezahlen Sie noch nichts. Buchen Sie bei Erfolgsaussicht eine kostenlose Online-Besprechung zum weiteren Vorgehen.

Nun entscheiden Sie, ob Sie unseren Anwalt Ulf Biebelheimer mit der Rückforderung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten.
Das wegweisende BGH Urteil betrifft grundsätzlich alle Coachingverträge, vorausgesetzt es wurden Kenntnisse/Fähigkeiten überwiegend online vermittelt und es bestand die Möglichkeit den eigenen Lernerfolg beispielsweise anhand von Rückfragen im Kurs oder per E-Mail zu überprüfen. Darunter können etwa Persönlichkeitsbildung-, Trading/Investment- oder Marketingkurse, Motivations- oder Erfolgstrainings, Vertriebscoachings und Business-Programme sowie sonstige digitale Workshops fallen.
In Summe müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht:
1. Der Anbieter des Kurses verfügt nicht über eine ZFU-Zulassung
2. Der Kurs fand überwiegend online statt.
3. Es gab die Möglichkeit, den eigenen Lernerfolg zu überprüfen (Aufgaben, Feedback, Zertifizierung).
4. Der Kurs liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück.
Ein Online-Kurs mit systematischer Erfolgskontrolle fällt unter das FernUSG. Coaches müssen daher in der Regel über eine Zulassung nach § FernUSG verfügen. Dies ist allerdings in den wenigsten Fällen gegeben.
Der Rückforderungsanspruch besteht sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihres Rückforderungsanspruchs beauftragen fallen zunächst Anwaltsgebühren an. Im Falle einer Klage kommen Gerichtskosten hinzu. Wenn Sie mit Ihrer Rückforderung erfolgreich sind, muss diese Kosten jedoch Ihr Online Coach tragen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trifft Sie gar kein Kostenrisiko: Die Versicherung zahlt zunächst den Vorschuss und trägt die Kosten auch wenn Ihre Klage keinen Erfolg hat.
Eine Rückforderung der Kursgebühren ist ebenso gut möglich, auch wenn Sie den Kurs bereits vollständig absolviert haben. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kriterien für eine Rückforderung vorliegen – siehe dazu hier.
In der Regel wird Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, wenn Ihre Klage ausreichende Erfolgschancen hat. Wenn Sie Ulf Biebelheimer als Rechtsanwalt beauftragen, klärt er mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt.